In der Ludothek können Spiele, Spielsachen und Freizeitartikel ausgeliehen werden. Trägerschaft ist der Verein Ludothek Gelterkinden (Gründungsjahr 1996). Eine Mitgliedschaft entsteht mit der Bezahlung des Jahresbeitrages und gilt für die folgenden 365 Tage.
Um Spiele ausleihen zu können muss ein Jahresabonnement oder eine Einzelausleihkarte gelöst werden.Die Ausleihdauer pro Spiel beträgt in der Regel 4 Wochen.
Pro Spiel wird eine Ausleihgebühr verlangt. Diese richtet sich nach dem Anschaffungspreis, Abnützungstendenz und Reparaturanfälligkeit.
Es besteht die Möglichkeit, bei Vorauszahlung die Spiele 10 % günstiger auszuleihen.
Ist die gewährte Ausleihdauer überschritten, wird eine gebührenpflichtige Rückrufmeldung zugestellt. Telefonische Verlängerungen um weitere 4 Wochen sind möglich, sofern die Spiele nicht reserviert sind.
Jahresabonnement pro Familie (12 Monate gültig)........................... Fr. 25.-- gegen vorweisen des Familienpasses (15 Montate gültig)................. Fr. 25.--
Jahres-E-Abo (für Ausleihe von elektronischen Spielen..................... Fr. 55.-- (Spiele aus Urheberrechtsgründen ohne Gebühr)
Einzelausleihe (Grundgebühr, nicht möglich für E-Spiele).................. Fr. 5.--
Ausleihgebühr je nach Spiel ...............................................Fr. 1.-- bis 20.-- . Vorauszahlung Ausleihgebühr ...................................................... Fr. 20.-- (Gutschrift auf Kundenkonto Fr. 22.--)
Mahngebühren: Die erste Mahnung wird 7 Tage nach Ablauf der Ausleihfrist erstellt. Jede weitere Mahnung erscheint nach jeweils 7 weiteren Tagen.
1. Mahnung Fr. 5.— Grundgebühr 2. Mahnung Fr. 5.— Grundgebühr plusAusleihgebühren Jede weitere Mahnung plus Fr. 5.—
Die Gebühren werden mit jeder Mahnung kumuliert.
Reservation Fr. 1.--
Depot (bei vergessenen Teilen) Fr. 5.-- Reparaturgebühr, Grundgebühr Fr. 5.-- plus zusätzl. Kosten für Ersatz/Reparatur
Reinigungskosten Fr. 5.-- oder nach Aufwand
Die Gebühren wurden per 1. Oktober 2005 erhöht.
Ist es Ihnen nicht möglich, die Spiele zum vereinbarten Termin zu retournieren, haben Sie die Möglichkeit, die Ausleihdauer zu verlängern, in dem Sie uns während der Ausleihe anrufen oder uns rechtzeitig ein Mail schicken. Die Nachzahlung erfolgt bei der Rückgabe.
Die Verlängerung sollte spätestens vor dem Versand der ersten Mahnung erfolgen. Reservierte Spiele können nicht verlängert werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit, Sie helfen uns damit, unnötige Umtriebe zu vermeiden und Sie ersparen sich die Mahngebühr. Besten Dank.
Reservationswünsche werden ausschliesslich in der Ludothek entgegengenommen. Die Reservationsgebührist im Voraus zu bezahlen. Sobald das Spiel verfügbar ist, rufen wir an. Danach wird das Spiel eine Woche reserviert.
Bitte Spiele/Spielsachen nicht selbst reparieren. Bitte Spiele sorgfältig behandeln und geordnet, vollständig und sauber zurück bringen. Jedes Spiel wird bei der Rückgabe geprüft. Für fehlende Teile muss ein Depot hinterlegt werden. Bitte die ausgeliehenen Spiele kontrollieren. Festgestellte Mängel innert 24 Stunden melden (an Andrea Tanner, 061 983 17 71 oder per E-mail: ludothek-4460@vtxmail.ch). Nicht gemeldete Mängel sowie Reinigungsarbeiten sind kostenpflichtig. Für nicht mehr reparierbare oder verlorene Spielsachen, bzw. Teile sowie für Reparaturen wird eine entsprechende Entschädigung verlangt. Normale Abnützungserscheinungen sind davon ausgenommen.
Batteriebetriebene Spiele werden grundsätzlich ohne Batterien abgegeben. Spiele mit Knopfbatterien werden bestückt.
Die Ludothek Gelterkinden lehnt jede Haftung für Unfälle und Schäden ab, die durch den Gebrauch mit ausgeliehenem Spielmaterial entstehen können.
Vielleicht nutzen Sie auch unser Spielesegment vonelektronischen Spielen (E-Spiele). Äussere Umstände zwingen uns nun, denAusleihmodus für E-Spiele zu ändern. Wie die meisten anderen 400 Ludotheken inder Schweiz führen wir seit unserer Eröffnung im Jahre 1997 auch elektronischeSpiele, in unserem Fall vor allem Gameboy-Spiele von Nintendo. Nintendo duldetedies bis anhin bis zu einer gewissen Version. Nun drohen jedoch sämtliche Hersteller von E-Spielen, Ludotheken, die Spiele gegen eine Ausleihgebühr zeitlich begrenzt abgeben,wegen Verletzung des Urheberechts zu verklagen, was ein Massenverfahren gegenalle Ludotheken auslösen und eine Strafe pro Ludothek im fünfstelligenFrankenbetrag auslösen könnte.
Wir sind überzeugt, dass unsere Kundschaft das Angebot von E-Spielenschätzt und dieses gerne weiter nutzen möchte. Aus diesem Grund haben wir unsentschlossen, den Empfehlungen des Vereins für Schweizer Ludotheken (VSL) zufolgen. Statt Ausleihgebühren für die E-Spiele zu verlangen, bieten wir künftigein E-Abonnement an, welches die Ausleiheohne objektbezogene Gebühr erlaubt. Wer ein E-Abonnement gelöst hat, kanndamit elektronische Spiele ohne eine Ausleihgebühren zu bezahlen, ausleihen.
Da mit dieser Modusänderung auch die Beschränkung vonNintendo aufgehoben wird, können wirunser Sortiment mit DS-Spielen und Wii-Spielen und den entsprechenden Konsolenerweitern.
Ab Oktober 2009 gilt daher neu: Wahl zwischen 2 Abonnementen: Jahresabonnement für Familien: Fr. 25.-- (alle Spiele, ausser E-Spiele) E-Jahresabonnement für Familien: Fr. 55.-- (ganzes Sortiment) Zurzeit laufende Abos: Fr. 1.50 Zuschlag proMonat
E-Spiele (Bezugsmöglichkeiten pro Ausleihemit E-Abonnement): Wii-Spiele: 2 Stück (Ausleihdauer 14 Tage) oder DS-Spiele /Gameboy: 3 Stück (Ausleihdauer 28 Tage) Für Konsolen wird weiterhin eine Gebühr verlangt.